GefahrenstoffregallagerUnser Gefahrstofflager mit ca. 2000 Palettenplätzen ist für die Lagerung (fast) aller Gefahrstoffe geeignet. Die Verpflichtung, die SIE normalerweise bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen haben, nehmen WIR Ihnen ab. Das Gefahrstofflager ist nach
zugelassen und wird ständig überwacht. Wir arbeiten eng mit den Fachabteilungen und Behörden zusammen, um hier alles richtig zu machen. Sowohl unsere qualifizierten Mitarbeiter als auch unser EDV-System überwachen die Lagerung der Produkte nach den jeweils aktuell gültigen Richtlinien (z. B. Zusammenlagerungsverbote). Bereits heute erfüllen wir die "Seveso-II-Richtlinie*".
*Seveso-II-Richtlinie Im Dezember 1996 wurde vom EU-Ministerrat die sogenannte Seveso-II-Richtlinie verabschiedet. Bis Februar 1999 sollte diese durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Im Juli 2000 wurde die Seveso-II-Richtlinie für das Land Hessen eingeführt. Gegenstand dieser Richtlinie ist die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Folgen für Mensch und Umwelt und hieraus die Pflicht an die Betreiber zur Erstellung eines umfassenden Sicherheitsberichtes. Der Begriff SEVESO beruht auf einem Chemieunfall, bei dem am 10.07.1976 in der Ortschaft Seveso, ca. 30 km von Mailand, aus einem Reaktor ein extrem giftiges Dioxin freigesetzt wurde. Als Folge des Unfalls starben Vögel und Tiere, mehrere tausend Menschen mussten ärztlich untersucht werden. |
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