Verhalten bei Unfällen und Ereignissen

Seien Sie beruhigt: Für den seltenen Fall eines Unfalles sind unsere Werkfeuerwehr, unser Werkschutz, die werksärztliche Abteilung und weitere Einsatzkräfte sofort zur Stelle.

Unsere Notfallmanager sorgen dafür, dass die Sicherheit von Anwohnern und Mitarbeitern an erster Stelle steht. Mindestens einer von ihnen ist rund um die Uhr erreichbar, um im Schadensfall gemeinsam mit der Feuerwehr am Einsatzort zu sein.

Die Beteiligung von Öffentlichkeit und Medien ist im Notfall noch wichtiger als sonst. Ein Bereitschaftsdient von Mitarbeitern sorgt für schnelle Informationen. Via Internet, über die Medien oder auch per Durchsagen werden Sie schnell und präzise informiert.

Sollten Sie individuelle Fragen haben, ist unser Bürgertelefon unter der Nummer 0611 962-8800 immer für Sie erreichbar!

Richtiges Verhalten bei Sirenenalarm

Sollte es zu einem Brand oder Stoffaustritt kommen, bei dem eine Gefährdung von Anwohnern nicht ausgeschlossen werden kann, werden die betroffenen Stadtteile über Sirenen gewarnt. Sie sollten dann bitte

  • Gebäude aufsuchen, möglichst innenliegende Räume in oberen Stockwerken
  • Kinder ins Haus holen
  • Behinderten und älteren Menschen helfen
  • Fenster und Türen schließen
  • Klimaanlage und Lüftung ausschalten
  • Rundfunkgeräte einschalten (Radiosender und Frequenzen)
  • Ihre unmittelbaren Nachbarn verständigen
  • Gegenstände, die durch ausgetretene Chemikalien verunreinigt sind, nicht mit bloßen Händen berühren
  • verunreinigte Kleidung und Schuhe möglichst vor der Wohnung ablegen

Sobald sicher ist, dass keine Gefahr besteht, wird die Warnung mit einem anderen Sirenenton wieder zurückgenommen.

UNSER ZIEL – IHRE SICHERHEIT

Information zum Schutz der Öffentlichkeit nach der Störfall-Verordnung Stand: April 2023

1,36 MB  PDF

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UNSER ZIEL – IHRE SICHERHEIT (Auszug)

Mehrsprachiges Notfallblatt mit Verhaltenshinweisen bei Sirenenalarm. Stand: April 2023

1,37 MB  PDF

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Bei einer industrieparkinternen Warnung besteht keine Gefahr für die Anwohner; es gelten keine gesonderten Verhaltensregeln.